Versicherungsumfang
Neben der Haftpflichtversicherung besteht immer eine Teil- oder eine Vollkasko-Versicherung (wahlweise).
Alle Schutzbriefe inklusive
Der Versicherungsschutz beinhaltet immer den „Auslandschadenschutz“ und die Schutzbriefe für Fahrzeug und Fahrer. Damit man auch in Schräglage gut abgesichert ist. (Auslandschadenschutz setzt Vollkasko-Deckung voraus. Baustein Schutzbriefe kann abgewählt werden).
Kleiner Bekleidungsschutz inklusive
Im Rahmen der Teilkasko-Versicherung besteht immer Motorrad-Schutzbekleidung nach einem Unfall mit Tieren. Jacke, Hose, Anzug, Kombi, Protektorenjacke, Regenkombi sind bis 1.500,- Euro im Rahmen der Teilkaskoversicherung mitversichert. Die gesonderte Selbstbeteiligung beträgt hierfür immer 150,- Euro. Bis zu 12 Monate nach Neu-Anschaffung wird der gezahlte Kaufpreis erstattet. Danach besteht Zeitwertersatz. Großer Bekleidungsschutz inklusive
Motorrad-Schutzbekleidung (Jacke, Hose, Anzug, Kombi, Protektorenjacke, Regenkombi) ist bis 1.500,- Euro im Rahmen der Teil- und/oder Vollkaskoversicherung mitversichert, sofern die Beschädigung oder Zerstörung auf ein versichertes Unfall-Ereignis zurückzuführen ist. Die gesonderte Selbstbeteiligung beträgt hierfür immer 150,- Euro. Bis zu 12 Monate nach Neu-Anschaffung wird der gezahlte Kaufpreis erstattet. Danach besteht Zeitwertersatz. (Baustein "Großer Bekleidungsschutz" kann abgewählt werden). Die „rukka-Klausel“
Wird mit einer Entschädigungsleistung aus dem Baustein Bekleidungsschutz neue Schutz-Kleidung der Marke rukka gekauft, erhält der Versicherte von rukka ein paar Handschuhe im Wert von 150,- Euro geschenkt.
Helme & Gegensprechanlage inklusive
Helme (inkl. Gegensprechanlage) sind im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung mit-versichert, solange sie bestimmungsgemäß gebraucht werden oder mit dem abgestellten Fahrzeug fest verbunden sind.
Saison-Zulassung
Bei Saison-Zulassung berechnet sich der Beitrag nur auf die Saison-Monate. Ohne Zuschlag.
Beitragsrückerstattung
Besteht eine Club-Vereinbarung zwischen dem Club und Versicherer, erhält der Club bei posi-tivem Schadenverlauf eine gestaffelte Beitragsrückerstattung von bis zu 10% des insgesamt gezahlten Jahres-Netto-Beitrages aller versicherten Mitglieder. Die Rückerstattung wird öf-fentlich gemacht und muß den Mitgliedern zu Gute kommen. Hiervon können z.B. Veranstal-tungen, Getränke auf Ausfahrten uvm. finanziert werden.
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Beitragsberechnung
Wir würden hier gerne einen festen Pauschalbeitrag präsentieren. Dieser wäre dann allerdings nur für einen Teil aller Mitglieder interessant. Daher haben wir uns entschlossen, individuelle Beiträge auf der Grundlage individueller Gegebenheiten zu berechnen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Oder gleich Angebot einholen? Bitte dieses Anfrage-Formular einreichen. Rabattretter Haftpflicht inklusive
Schadenfreiheit wird belohnt. Ab Schadenfreiheitsklasse 10 (SF 10) in der Haftpflicht haben wir einen automatischen Rabattretter verbaut. Nach einem Schadenfall erhöht sich der Bei-tragssatz der Haftpflichtversicherung nicht.
Rabatt-Schutz optional wählbar
Entscheiden Sie sich für den optionalen Rabatt-Schutz (in Haftpflicht und/oder Vollkasko), sorgt dieser dafür, daß bei nur einem Schaden pro Jahr keine Rückstufung stattfindet.
Neupreis-Entschädigung - 15 Monate
Im Falle eines Totalschadens im Rahmen der Vollkasko-Versicherung wird bei unmittelbar vom Händler erworbenen Neu-Fahrzeugen in den ersten 15 Monaten nach Erstzulassung der Betrag für ein Neu-Fahrzeug erstattet. Dies gilt auch bei Brand oder Diebstahl.
Kaufpreis-Entschädigung - 12 Monate
Im Falle eines Totalschadens im Rahmen der Vollkasko-Versicherung wird bei Gebraucht-Fahrzeugen in den ersten 12 Monaten nach Kauf der Kaufpreis erstattet. Dies gilt auch bei Brand oder Diebstahl.
Kein Abzug “Neu für Alt”
Werden bei einer Reparatur alte gegen neue Teile ausgetauscht, wird auf den Abzug der Wertverbesserung verzichtet.
Zusammenstoß mit Tieren
Versicherungsschutz besteht bei Zusammenstoß mit Tieren aller Art. Eine Beschränkung auf “Wildunfälle” gibt es nicht.
Marderbisse
Ab sofort sind sowohl die direkt beschädigten Fahrzeugteile - wie z.B. Leitungen, Kabel und Schläuche - als auch die daraus entstehenden Folgeschäden bis EUR 3.000 versichert.
Kurzschluß
Nicht nur der Schaden an der Verkabelung, sondern auch die Folgeschäden an den Aggregaten (z.B. am Anlasser oder an der Lichtmaschine) sind bis EUR 1.500 eingeschlossen.
Keine Werkstattbindung
Natürlich besteht für Kasko-Schäden keine Werkstattbindung.
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Nachdem ich mich ausgiebig mit den Angeboten beschäftigt hatte, habe ich mich jetzt zum Wechsel der Versicherung entschieden.
Neben einem wesentlich besseren Versicherungsschutz spare ich auch noch rund 32% Beitrag gegenüber meiner bisherigen H..24 - Das ist wirklich der HAMMER!!!
Hab meine bisherige Versicherung auch gekündigt. Die Leistungen überzeugen absolut. Habe jetzt entschieden bessere Leistungen, mehr Umfang und einen günstigeren Beitrag. Kann ich echt nur empfehlen.