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Taxi-Rechtsschutz
Datum 30/05/2009 12:26  Autor Assekurati.de  Hits 3179  Sprache Deutsch

Schaden-Beispiele:

Beispiel SCHADENERSATZ-RECHTSSCHUTZ:

Ihr Fahrzeug wird von einem schleudernden LKW-Anhänger erfaßt und bleibt mit Totalschaden liegen. Sie als Fahrer und zwei Bekannte erleiden schwere Verletzungen. Ihre Schadenersatzansprüche sowie die der beiden Bekannten müssen mit Unterstützung eines Anwalts geltend gemacht werden.

Ihre Ehefrau wird beim Überfahren einer Kreuzung angefahren und muß nach mehrwöchigem Krankenhausaufenthalt eine Erholungskur antreten. Sie brauchen in dieser Zeit eine Haushaltshilfe. Ihre Schadenersatzansprüche sowie die Ihrer Ehefrau müssen mit Unterstützung eines Anwalts geltend gemacht werden.


Beispiel RECHTSSCHUTZ IM VERTRAGS- UND SACHENRECHT:

Sie lassen den Motor Ihres Taxi überholen und reparieren. Auf einer anschließenden Tour fällt dieser wieder aus. Eine auswärtige Werkstatt muß den Motor erneut reparieren. Aufgrund des Reparaturvertrages verklagen Sie die erste Werkstatt auf Ersatz Ihres Schadens.


Beispiel STEUER-RECHTSSCHUTZ VOR GERICHTEN:

Nachdem Sie Ihr Kfz veräußert haben und der Käufer dieses ordnungsgemäß verschrottet hat, werden Sie auf Zahlung weiterer Kfz-Steuer verklagt. Sie müssen sich gegen die Klage zur Wehr setzen.


Beispiel VERWALTUNGS-RECHTSSCHUTZ IN VERKEHRSSACHEN:

Ihnen soll der Führerschein entzogen (oder eingeschränkt) werden. Mit Unterstützung eines Anwalts müssen Sie sich im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und anschließend im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht gegen den Entzug (oder die Einschränkung) Ihrer Fahrerlaubnis zur Wehr setzen.


Beispiel STRAF-RECHTSSCHUTZ:

Sie sollen mit Ihrem Fahrzeug einen Verkehrsunfall verschuldet haben, bei dem zwei Fußgänger schwer verletzt wurden. Es erfolgt Anklage gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung.

 

Beispiel ORDNUNGSWIDRIGKEITEN-RECHTSSCHUTZ:

Sie erhalten einen Bußgeldbescheid wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Es droht eine Eintragung in die Verkehrssünder-Kartei. Sie müssen sich gegen den Bußgeldbescheid im Bußgeldverfahren zur Wehr setzen (Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz).


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