Für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten wird auf Antrag ein Kurzzeit-Kennzeichen für die Dauer von maximal 5 Tagen erteilt. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden. Das Kurzzeit-Kennzeichen weist ein von der Zulassungsstelle zu...Continue reading
