eVB-Nummer ersetzt Deckungskarte
Im Rahmen der Zulassungsverfahren von Kraftfahrzeugen ersetzt die elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nummer) seit 1. März 2008 die Versicherungsbestätigungskarte aus Papier (auch bekannt als „Doppel“-/Deckungskarte).
Die Versicherer übermitteln die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) per Telefon, SMS, E-Mail und/oder Post an den Versicherungsnehmer. Anhand dieser siebenstelligen Kombination aus Zahlen und Buchstaben kann die Zulassungsbehörde bei der Anmeldung des Fahrzeuts online überprüfen, ob Versicherungsschutz vorliegt.
Das elektronische Verfahren ermöglicht einen einfachen und kostengünstigen Austausch zwischen Versicherungsgesellschaft und Zulassungsstelle. Vorteil für den Versicherungsnehmer: Ein papierloser und schnellerer Ablauf.
Aber Vorsicht! Mit einer eVB-Nummer besteht nur eine Haftpflichtversicherung.
Deckungskarte/eVB-Nummer
Die richtige Deckungskarte/eVB-Nummer
Wenn Sie eine eVB-Nummer benötigen, machen Sie unbedingt klare Angaben zum Fahrzeug. Ihre Versicherung muß schon bei Erstellung einer Deckungskarte (heute eVB-Nummer) genau wissen, was für ein Fahrzeug eigentlich versichert werden soll. Die meisten Versicherungen werden die Aushändigung einer eVB-Nummer in diesem Moment ablehnen, da sie Ferrari, Lamborghini, Bentley und Co. nicht versichern wollen.
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