Premium-Schutz in der PKW-Versicherung
Wer der Meinung ist, dass die Selbstbeteiligung (in Voll- oder Teilkasko) das einzig relevante Unterscheidungsmerkmal beim Leistungsumfang einer PKW-Versicherung darstellt, hat weit gefehlt.
Der Beitragsvergleich in der Autoversicherung ergibt nicht wirklich einen Sinn, wenn man nicht bereit ist, auch die Leistungen zu vergleichen.
Billige Ergebnisse erhält man heute über jede Vergleichsplattform. Schon die Fragestellung ist so ausgerichtet, dass man mit geringstmöglichen Angaben immer auf ein billiges Endergebnis (Beitrag) hinarbeitet.
Wir bieten PKW-Premiumschutz zu einem günstigen Beitrag!
Premium-Schutz in der PKW-Versicherung
Sobald wir Ihnen unsere Preisinformation/Beitragsinformation übermittelt haben, erhalten Sie in unserer E-Mail auch Hinweise zum vorgeschlagenen Versicherungsumfang. Dieser richtet sich nach den jeweiligen Angaben aus Ihrer Versicherungsanfrage und wurde sorgfältig ausgewählt.
Folgende Leistungen können enthalten sein:
✅ 36 Monate Neupreis-/Kaufpreisentschädigung *) **)
✅ 36 Monate Neupreis-/Kaufpreisentschädigung *) **)
✅ Smart-Repair für Kleinschäden *) **)
✅ Werterhalt bei unverschuldeten Unfällen *) **)
✅ Bis zu 3.000 Euro Wertminderung bei Vollkaskoschaden *) ***)
✅ Schlössertausch bei Schlüsselverlust *) **)
✅ Schutz vor Cyber- oder Hackerangriff *) **)
✅ Eigenschadendeckung *)
✅ Totalschadenschutz *)
✅ Brems-, Betriebs- und Bruchschäden *)
✅ Unfälle mit Tieren **)
✅ Freie Werkstattwahl *) **)
✅ Umweltschaden-Deckung
✅ Neues Leistungspaket Elektrofahrzeuge *)
✅ Mitversicherung von Dashcams *)
*) In der Vollkasko-Versicherung enthalten.
**) Bereits in der Teilkasko-Versicherung enthalten.
***) Bei Kollision, Vandalismus, Zusammenstoss mit Tieren, Reparaturkosten von mind. 1.500 Euro netto und max. Fahrzeugalter 36 Monate.
Zusätzlich können Sie meist folgende Leistung einschliessen:
✅ Ausland-Schaden-Schutz
✅ Fahrerschutz
✅ Schutzbrief
✅ GAP-Deckung
✅ Rabatt-Schutz
✅ Personenschutz
✅ Freie Werkstattwahl
Im Rahmen der Teilkasko-Versicherung sind folgende Schadenereignisse enthalten:
- Brand und Explosion
- Entwendung
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Tieren
- Glasbruchschäden
- Kurzschlußschäden an der Verkabelung
- Tierbissschäden und Folgeschäden
- Lawinen
- Fährrisko (Havarie-Grosse)
Im Rahmen der Vollkasko-Versicherung sind folgende Schadenereignisse enthalten:
- Alle Ereignisse der Teilkasko-Versicherung
- Unfall
- Mut- oder böswillige Handlungen (Vandalismus)
- Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
- Totalschadenschutz
Viele Versicherungsverträge enthalten – oft ohne Wissen des Versicherten – eine Werkstattbindung
Stellen Sie sich einmal vor, Sie sollen Ihren Audi, Mercedes, Porsche usw. in einer Werkstatt, die Sie nicht kennen oder die Sie nicht beauftragen würden (weil Sie sie kennen), reparieren lassen.
Nein, Danke! Wir bieten keine Werkstattbindung an.
Wenn Sie in Ihrer Police Begriffe wie "Kasko-Plus", "Bonus-Kasko", "Service-Kasko" usw. vorfinden, sollten Sie sehr genau das Kleingedruckte lesen.
Sofern eine Kaskoversicherung besteht, gilt: Wir zahlen den Neuwert, wenn innerhalb von 36 Monaten nach dessen Erstzulassung eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt. Wir erstatten den Neuwert auch, wenn bei einer Beschädigung innerhalb von 36 Monaten nach der Erstzulassung die erforderlichen Kosten der Reparatur 80 % des Neuwertes übersteigen.
Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Als Erstzulassung gilt auch eine Zulassung als Neufahrzeug auf Sie, wenn das Fahrzeug zuvor auf den Händler oder Hersteller kurzfristig zugelassen war (Tageszulassung).
Sofern eine Kaskoversicherung besteht, gilt: Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust erstatten wir in den ersten 36 Monaten nach der erstmaligen Zulassung auf Sie, den Kaufwert. Dies gilt auch bei geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeugen.
Versichert sind DashCams in der Vollkasko-Versicherung
Sofern Ihre DashCam fest im Auto montiert und direkt mit der Bordelektronik verbunden ist, besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Vollkaskoversicherung.
Eigenschaden-Deckung für Schäden an Ihren eigenen Sachen.
Im Rahmen der Vollkasko-Versicherung sind Eigenschäden bis zu 100.000 Euro/Jahr mitversichert. Die gesonderte Selbstbeteilgung beträgt 500 Euro je Schadenfall. Eigenschäden sind Sachschäden, die Sie oder der berechtigte Fahrer an Ihren eigenen Sachen verursachen.
Versichert sind Schäden an folgenden Sachen:
• An anderen auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeugen (auch auf dem eigenen Grundstück).
• An Ihnen gehörenden Gebäuden.
• An Ihren sonstigen Sachen.
Nicht versichert sind jedoch Sachen, die sich im oder am versicherten Fahrzeug befinden.
Der Totalschadenschutz ist Bestandteil der Vollkasko-Versicherung und umfasst folgende Leistungen:
• Mietwagenkosten (vom Versicherer vermittelt!) für bis zu 18 Tage.
• Taxi-Fahrt bis max. 50 Euro inkl. MwSt.
• Sachverständigenkosten zur Überprüfung des „Neuen“ Gebrauchtwagens, bis max. 80 Euro inkl. MwSt.
• Ab- und Anmeldekosten bis 150 Euro inkl. MwSt.
Unsere neuen, erweiterten Elektroleistungen im Überblick:
✅ Folgeschäden aller Art inklusive Akku durch Tierbiss: 30.000 Euro.
✅ Entsorgung für den Akku: 5.000 Euro.
✅ Diebstahl von Ladekabel & Adapter unter Verschluss: Inklusive.
✅ Kurzschluss- und Überspannungsschäden während des Ladevorgangs: 30.000 Euro.
✅ Diebstahl der Wall-Box: 3.000 Euro.
✅ Kosten für Akku-Diagnostik nach einem Kaskoschaden: 3.000 Euro.
✅ Lösch- und Quarantänekosten: 10.000 Euro, Quarantänekosten bis 14 Tage je 100 Euro brutto.
✅ Neuwertentschädigung für den Akku: bis 36 Monate.
✅ All Risk Deckung für den Akku: Inklusive.
Erweiterte Pannenhilfe bei Mitversicherung des Schutzbriefes:
✅ Kostenübernahme für das Abschleppen bei leerem Akku: 200 Euro.
War Ihr Fahrzeug bisher durchgehend bei uns versichert und wird es z.B. über Winter stillgelegt, besteht eine kostenlose Ruheversicherung.
Saison-Zulassung mit Beitragsvorteil
Hat Ihr Fahrzeug eine Saison-Zulassung, berechnen wir auch nur den Beitrag für die Saison-Monate. Hier sind erhebliche Beitragseinsparungen möglich, wenn Sie bereits sind, auf eine ganzjährige Fahrzeugnutzung zu verzichten.
Im Rahmen der Teilkasko-Versicherung ist der Zusammentoß mit Tieren aller Art versichert.
Erleiden Sie einen Teil- oder Vollkaskoschaden werden bei der Regulierung der Reparaturkosten keine Abzüge „Neu für Alt“ vorgenommen.
Der Versicherungsschutz begleitet Sie auch ins Ausland – ohne Zuschlag
Haftpflichtversicherung in Europa und in der EU
Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.
Voll-/Teilkasko-Versicherung
Sie haben in der Kaskoversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Auto-Schutzbrief
Sie haben in der Auto-Schutzbrief-Versicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Ausland-Schaden-Schutz
Sie haben bei der Auslandsschadenschutzversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland.
Wir verzichten auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit (ausgenommen Entwendung/Diebstahl, Vorsatz, Alkoholgenuss, Rauschmittel).
Smart-Repair für Kleinschäden
Kleinschäden (Dellen, Beulen, Steinschläge) an Karosserie und Felgen(!) sind bis 200 Euro Reparaturkosten (inkl. MwSt.) mitversichert, sofern sie im Smart-Repair-Verfahren instandgesetzt werden. Die gesonderte Selbstbeteiligung beträgt 45 Euro, der Schadenfreiheitsrabatt bleibt unbelastet, die Leistung ist max. ein Mal im Kalenderjahr möglich, die reguläre Kasko-Selbstbeteiligung entfällt.
Werterhalt bei unverschuldeten Unfällen
Wenn Sie wegen eines von Ihnen nicht verschuldeten Unfalls von einem Dritten den Fahrzeugschaden nach gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen voll ersetzt bekommen und bei uns nur die Differenz zu unseren besseren Leistungen geltend machen, verzichten wir auf einen Abschlag der Selbstbeteiligung und es erfolgt keine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes.
Neue Leistung: Wertminderung nach Vollkaskoschaden
Wir führen eine komplett neue Leistung im Vollkaskobereich in der Tarif-Variante Premium ein, die den Wertverlust Ihres Fahrzeugs nach einer Reparatur abfedert.
Wir erstatten:
· bei bestehender Vollkasko
· bei einem der folgenden Schadenarten: „Kollision“, „Vandalismus“ und „Zusammenstoß mit Tieren“
· 5 % der nachgewiesenen Reparaturkosten
· bis zu einer maximalen Leistung von 3.000 Euro
· Voraussetzungen dafür: Reparaturkosten von mind. 1.500 Euro netto und einem Fahrzeugalter bei Schaden bis maximal 36 Monate
Gut zu wissen:
· Die Leistung wird automatisch ausgezahlt und muss nicht extra beantragt werden.
· Die Leistung wird immer an den Versicherungsnehmer erstattet, auch wenn eine Abtretung an die Werkstatt erteilt worden ist oder aber es sich um ein Leasingfahrzeug handelt.
Schlössertausch bei Schlüsselverlust
Wir übernehmen die Kosten für den notwendigen Ersatz und die technische Änderung (Codierung) der Schließung generell im Fall des Verlustes eines oder mehrerer Fahrzeugschlüssel, sofern sich diese nicht im Fahrzeug befanden. Wir verzichten auf einen Abschlag der Selbstbeteiligung und es erfolgt keine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes.
Schutz nach einem Cyber- oder Hackerangriff
Versichert sind alle Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall, die durch eine Manipulation der Fahrzeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten (Hacker- oder Cyberangriff) verursacht werden. Wir verzichten auf einen Abschlag der Selbstbeteiligung und es erfolgt keine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes.
Erbracht wird der Wiederbeschaffungswert.
Fahrerschutz - wenn der Fahrer verletzt oder getötet wird
Die Fahrer-Schutz-Versicherung deckt Personenschäden, die Sie oder der berechtigte Fahrer bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Lenken des versicherten PKW erleiden. Diese Deckung ist in jedem Fall sinnvoll, denn der Fahrer-Schutz übernimmt z.B. Ausgleich des Verdienstausfalls, Ausgleich einer Verdienstminderung bei Wiedereintritt ins Berufsleben und einer daraus resultierenden Rentenminderung, Schmerzensgeld, Übernahme von Folgekosten (z.B. behindertengerechte Umbaumaßnahmen, Haushaltshilfe), Unterhaltszahlungen an Hinterbliebene (z.B. Witwen-/Waisenrente).
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug ins Ausland fahren
Grundsätzlich ist der ASS nur dann sinnvoll, wenn man mit seinem Fahrzeug auch ins Ausland fährt. Der ASS ist für den Fall gedacht, daß man im Ausland einen unverschuldeten Unfall erleidet. Hier müßte man sich normalerweise mit dem ausländischen Versicherer auseinandersetzen. Mit dem ASS übernimmt das die eigene Versicherung so, als wäre der Gegner auch hier versichert.
Optional bedeutet, dass der Einschluss gegen Zusatzbeitrag erfolgen kann. Wir bieten diese Leistung nicht kostenlos an, da der zu kalkulierende Inklusiv-Beitrag andernfalls eingepreist werden müsste und somit auch für Fahrzeuge anfallen würde, die nicht im Ausland verkehren.
Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung. Sorgt für schnelle Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl sowie bei Erkrankung, Verletzung und bei besonderen Notfällen.
Optional bedeutet, dass der Einschluss gegen Zusatzbeitrag erfolgen kann. Wir bieten diese Leistung nicht kostenlos an, da der zu kalkulierende Inklusiv-Beitrag andernfalls eingepreist werden müsste und somit auch für anderweitig durch einen Schutzbrief versicherte Fahrzeuge anfallen würde.
Die GAP-Deckung kann bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen optional in die Teil- oder Vollkasko-Versicherung eingeschlossen werden.
Versichert ist die Differenz der Finanzlücke am Schadentag zwischen Wiederbeschaffungswert und Leasing-Restbetrag, bzw. Netto-Darlehensbetrag.
Optional bedeutet, dass der Einschluss gegen Zusatzbeitrag erfolgen kann. Wir bieten diese Leistung nicht kostenlos an, da der zu kalkulierende Inklusiv-Beitrag andernfalls eingepreist werden müsste und somit auch für vollständig bezahlte Fahrzeuge anfallen würde.
Rabatt-Schutz: Der Schutz für Ihren Schadenfreiheitsrabatt.
Normalerweise zieht ein von Ihnen verursachter Haftpflichtschaden eine Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und damit eine Erhöhung Ihres Beitrages nach sich.
Mit dem Rabattschutz schützen Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Denn bei Vereinbarung des Rabattschutzes haben Sie einen Schaden im Kalenderjahr frei. Ihr Vertrag verbleibt – trotzt des belastenden Schadens – auch im Folgejahr in der bisherigen Schadenfreiheitsklasse. Das heißt, es erfolgt keine Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse.
Dies gilt ebenso bei Vollkaskoschäden.
Wird ein Schadensfall durch einen Fahrer verursacht, der unter 24 Jahre alt ist, entfällt für diesen Schaden der Rabattschutz.
Über Sinn oder Unsinn des Rabatt-Schutzes lesen Sie bitte hier [ Weiter lesen ... ]
Optional bedeutet, dass der Einschluss gegen Zusatzbeitrag erfolgen kann. Wir bieten diese Leistung nicht kostenlos an, da der zu kalkulierende Inklusiv-Beitrag andernfalls eingepreist werden müsste und somit für alle Kunden anfallen würde.
(Stand: 01.05.2026 / AKB PKW 05.2026)
Sportwagen und Luxus-Limousinen
Ob Edel-Sportwagen oder Luxus-Limousinen, ob Exoten-Versicherungen oder Premium-Cars. Hier ist nicht nur die Art der Beitragsberechnung anders, auch der Versicherungsschutz hat viele Besonderheiten zu bieten. Für weitere Informationen, Versicherungsbeispiele und Beitragsberechnungen besuchen Sie:
Deckungskarte/eVB-Nummer
Die richtige Deckungskarte/eVB-Nummer
Wenn Sie eine eVB-Nummer benötigen, machen Sie unbedingt klare Angaben zum Fahrzeug. Ihre Versicherung muß schon bei Erstellung einer Deckungskarte (heute eVB-Nummer) genau wissen, was für ein Fahrzeug eigentlich versichert werden soll. Die meisten Versicherungen werden die Aushändigung einer eVB-Nummer in diesem Moment ablehnen, da sie Ferrari, Lamborghini, Bentley und Co. nicht versichern wollen.
Portfolio Kfz-Versicherungen
Besondere Versicherungen für besondere Fahrzeuge:
- www.Assekurati.de - Versicherungen für Sportwagen, Luxus-Limousinen und normale PKW
- www.MotVer.de - Versicherungen für Motorräder
- www.Taxiversicherung.org - Versicherungen für Taxi und Mietwagen
