Premium-Schutz in der PKW-Versicherung
Wer der Meinung ist, dass die Selbstbeteiligung (in Voll- oder Teilkasko) das einzig relevante Unterscheidungsmerkmal beim Leistungsumfang einer PKW-Versicherung darstellt, hat weit gefehlt.
Der Beitragsvergleich in der Autoversicherung ergibt nicht wirklich einen Sinn, wenn man nicht bereit ist, auch die Leistungen zu vergleichen.
Billige Ergebnisse erhält man heute über jede Vergleichsplattform. Schon die Fragestellung ist so ausgerichtet, dass man mit geringstmöglichen Angaben immer auf ein billiges Endergebnis (Beitrag) hinarbeitet.
Wir bieten PKW-Premiumschutz zu einem günstigen Beitrag!
Premium-Schutz in der PKW-Versicherung
Sobald wir Ihnen unsere Preisinformation/Beitragsinformation übermittelt haben, erhalten Sie in unserer E-Mail auch Hinweise zum vorgeschlagenen Versicherungsumfang. Dieser richtet sich nach den jeweiligen Angaben aus Ihrer Versicherungsanfrage und wurde sorgfältig ausgewählt.
Folgende Leistungen können enthalten sein:
✅ 36 Monate Neupreis-/Kaufpreisentschädigung *) ***)
✅ 24 Monate Neupreis-/Kaufpreisentschädigung *) **)
✅ Smart-Repair für Kleinschäden *) ***)
✅ Werterhalt bei unverschuldeten Unfällen *) ***)
✅ Schlössertausch bei Schlüsselverlust *) ***)
✅ Schutz vor Cyber- oder Hackerangriff *) ***)
✅ Eigenschadendeckung *)
✅ Totalschadenschutz *)
✅ Brems-, Betriebs- und Bruchschäden *)
✅ Unfälle mit Tieren **)
✅ Freie Werkstattwahl *) **)
✅ Umweltschaden-Deckung
✅ Leistungspaket Elektrofahrzeuge *)
*) In der Vollkasko-Versicherung enthalten.
**) Bereits in der Teilkasko-Versicherung enthalten.
***) Im Baustein Autoschutz enthalten.
Zusätzlich können Sie meist folgende Leistung einschliessen:
✅ Ausland-Schaden-Schutz
✅ Fahrerschutz
✅ Schutzbrief
✅ GAP-Deckung
✅ Rabatt-Schutz
Im Rahmen der Teilkasko-Versicherung sind folgende Schadenereignisse enthalten:
- Brand und Explosion
- Entwendung
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Tieren
- Glasbruchschäden
- Kurzschlußschäden an der Verkabelung
- Tierbissschäden und Folgeschäden
- Lawinen
- Fährrisko (Havarie-Grosse)
Im Rahmen der Vollkasko-Versicherung sind folgende Schadenereignisse enthalten:
- Alle Ereignisse der Teilkasko-Versicherung
- Unfall
- Mut- oder böswillige Handlungen (Vandalismus)
- Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
- Totalschadenschutz
Viele Versicherungsverträge enthalten – oft ohne Wissen des Versicherten – eine Werkstattbindung
Stellen Sie sich einmal vor, Sie sollen Ihren Audi, Mercedes, Porsche usw. in einer Werkstatt, die Sie nicht kennen oder die Sie nicht beauftragen würden (weil Sie sie kennen), reparieren lassen.
Nein, Danke! Wir bieten keine Werkstattbindung an.
Wenn Sie in Ihrer Police Begriffe wie "Kasko-Plus", "Bonus-Kasko", "Service-Kasko" usw. vorfinden, sollten Sie sehr genau das Kleingedruckte lesen.
Sofern eine Kaskoversicherung besteht, gilt: Wir zahlen den Neuwert, wenn innerhalb von 24 Monaten nach dessen Erstzulassung eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt. Wir erstatten den Neuwert auch, wenn bei einer Beschädigung innerhalb von 24 Monaten nach der Erstzulassung die erforderlichen Kosten der Reparatur 80 % des Neuwertes übersteigen.
Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Als Erstzulassung gilt auch eine Zulassung als Neufahrzeug auf Sie, wenn das Fahrzeug zuvor auf den Händler oder Hersteller kurzfristig zugelassen war (Tageszulassung).
Der optionale Autoschutz erweitert die Neuwert- oder Kaufpreisentschädigung auf 36 Monate.
Sofern eine Kaskoversicherung besteht, gilt: Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust erstatten wir in den ersten 24 Monaten nach der erstmaligen Zulassung auf Sie, den Kaufwert. Dies gilt auch bei geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeugen.
Der optionale Autoschutz erweitert die Neuwert- oder Kaufpreisentschädigung auf 36 Monate.
Eigenschaden-Deckung für Schäden an Ihren eigenen Sachen.
Im Rahmen der Vollkasko-Versicherung sind Eigenschäden bis zu 50.000 Euro/Jahr mitversichert. Die gesonderte Selbstbeteilgung beträgt 500 Euro je Schadenfall. Eigenschäden sind Sachschäden, die Sie oder der berechtigte Fahrer an Ihren eigenen Sachen verursachen.
Versichert sind Schäden an folgenden Sachen:
• An anderen auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeugen (auch auf dem eigenen Grundstück).
• An Ihnen gehörenden Gebäuden.
• An Ihren sonstigen Sachen.
Nicht versichert sind jedoch Sachen, die sich im oder am versicherten Fahrzeug befinden.
Der Totalschadenschutz ist Bestandteil der Vollkasko-Versicherung und umfasst folgende Leistungen:
• Mietwagenkosten für bis zu 18 Tage / max. 600 Euro inkl. MwSt.
• Taxi-Fahrt bis max. 50 Euro inkl. MwSt.
• Sachverständigenkosten zur Überprüfung des „Neuen“ Gebrauchtwagens, bis max. 80 Euro inkl. MwSt.
• Ab- und Anmeldekosten bis 150 Euro inkl. MwSt.
War Ihr Fahrzeug bisher durchgehend bei uns versichert und wird es z.B. über Winter stillgelegt, besteht eine kostenlose Ruheversicherung.
Saison-Zulassung mit Beitragsvorteil
Hat Ihr Fahrzeug eine Saison-Zulassung, berechnen wir auch nur den Beitrag für die Saison-Monate. Hier sind erhebliche Beitragseinsparungen möglich, wenn Sie bereits sind, auf eine ganzjährige Fahrzeugnutzung zu verzichten.
Im Rahmen der Teilkasko-Versicherung ist der Zusammentoß mit Tieren aller Art versichert.
Erleiden Sie einen Teil- oder Vollkaskoschaden werden bei der Regulierung der Reparaturkosten keine Abzüge „Neu für Alt“ vorgenommen.
Der Versicherungsschutz begleitet Sie auch ins Ausland – ohne Zuschlag
Haftpflichtversicherung in Europa und in der EU
Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.
Voll-/Teilkasko-Versicherung
Sie haben in der Kaskoversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Auto-Schutzbrief
Sie haben in der Auto-Schutzbrief-Versicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Ausland-Schaden-Schutz
Sie haben bei der Auslandsschadenschutzversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland.
Wir verzichten auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit (ausgenommen Entwendung/Diebstahl, Vorsatz, Alkoholgenuss, Rauschmittel).
Fahrerschutz - wenn der Fahrer verletzt oder getötet wird
Die Fahrer-Schutz-Versicherung deckt Personenschäden, die Sie oder der berechtigte Fahrer bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Lenken des versicherten PKW erleiden. Diese Deckung ist in jedem Fall sinnvoll, denn der Fahrer-Schutz übernimmt z.B. Ausgleich des Verdienstausfalls, Ausgleich einer Verdienstminderung bei Wiedereintritt ins Berufsleben und einer daraus resultierenden Rentenminderung, Schmerzensgeld, Übernahme von Folgekosten (z.B. behindertengerechte Umbaumaßnahmen, Haushaltshilfe), Unterhaltszahlungen an Hinterbliebene (z.B. Witwen-/Waisenrente).
Autoschutz: Premium-Schutz ohne Wenn und Aber
Der optionale Baustein Autoschutz ist Bestandteil der Vollkasko-Versicherung.
• Erweiterung der Neu- und Kaufwertentschädigung auf 36 Monate.
• Werterhalt bei unverschuldeten Unfällen.
• Schlösseraustausch bei Schlüsselverlust.
• Schutz nach einem Cyber- oder Hackerangriff.
• Smart-Repair für Kleinschäden (ab Tarif 10/2020).
Smart-Repair für Kleinschäden
Kleinschäden (Dellen, Beulen, Steinschläge) an Karosserie und Felgen(!) sind bis 200 Euro Reparaturkosten (inkl. MwSt.) mitversichert, sofern sie im Smart-Repair-Verfahren instandgesetzt werden. Die gesonderte Selbstbeteiligung beträgt 45 Euro, der Schadenfreiheitsrabatt bleibt unbelastet, die Leistung ist max. ein Mal im Kalenderjahr möglich, die reguläre Kasko-Selbstbeteiligung entfällt.
Werterhalt bei unverschuldeten Unfällen
Wenn Sie wegen eines von Ihnen nicht verschuldeten Unfalls von einem Dritten den Fahrzeugschaden nach gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen voll ersetzt bekommen und bei uns nur die Differenz zu unseren besseren Leistungen geltend machen, verzichten wir auf einen Abschlag der Selbstbeteiligung und es erfolgt keine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes.
Schlössertausch bei Schlüsselverlust
Wir übernehmen die Kosten für den notwendigen Ersatz und die technische Änderung (Codierung) der Schließung generell im Fall des Verlustes eines oder mehrerer Fahrzeugschlüssel, sofern sich diese nicht im Fahrzeug befanden. Wir verzichten auf einen Abschlag der Selbstbeteiligung und es erfolgt keine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes.
Schutz nach einem Cyber- oder Hackerangriff
Versichert sind alle Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall, die durch eine Manipulation der Fahrzeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten (Hacker- oder Cyberangriff) verursacht werden. Wir verzichten auf einen Abschlag der Selbstbeteiligung und es erfolgt keine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes.
Erbracht wird der Wiederbeschaffungswert.
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug ins Ausland fahren
Grundsätzlich ist der ASS nur dann sinnvoll, wenn man mit seinem Fahrzeug auch ins Ausland fährt. Der ASS ist für den Fall gedacht, daß man im Ausland einen unverschuldeten Unfall erleidet. Hier müßte man sich normalerweise mit dem ausländischen Versicherer auseinandersetzen. Mit dem ASS übernimmt das die eigene Versicherung so, als wäre der Gegner auch hier versichert.
Optional bedeutet, dass der Einschluss gegen Zusatzbeitrag erfolgen kann. Wir bieten diese Leistung nicht kostenlos an, da der zu kalkulierende Inklusiv-Beitrag andernfalls eingepreist werden müsste und somit auch für Fahrzeuge anfallen würde, die nicht im Ausland verkehren.
Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung. Sorgt für schnelle Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl sowie bei Erkrankung, Verletzung und bei besonderen Notfällen.
Optional bedeutet, dass der Einschluss gegen Zusatzbeitrag erfolgen kann. Wir bieten diese Leistung nicht kostenlos an, da der zu kalkulierende Inklusiv-Beitrag andernfalls eingepreist werden müsste und somit auch für anderweitig durch einen Schutzbrief versicherte Fahrzeuge anfallen würde.
Die GAP-Deckung kann bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen optional in die Teil- oder Vollkasko-Versicherung eingeschlossen werden.
Versichert ist die Differenz der Finanzlücke am Schadentag zwischen Wiederbeschaffungswert und Leasing-Restbetrag, bzw. Netto-Darlehensbetrag.
Optional bedeutet, dass der Einschluss gegen Zusatzbeitrag erfolgen kann. Wir bieten diese Leistung nicht kostenlos an, da der zu kalkulierende Inklusiv-Beitrag andernfalls eingepreist werden müsste und somit auch für vollständig bezahlte Fahrzeuge anfallen würde.
Rabatt-Schutz: Der Schutz für Ihren Schadenfreiheitsrabatt.
Normalerweise zieht ein von Ihnen verursachter Haftpflichtschaden eine Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und damit eine Erhöhung Ihres Beitrages nach sich.
Mit dem Rabattschutz schützen Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Denn bei Vereinbarung des Rabattschutzes haben Sie einen Schaden im Kalenderjahr frei. Ihr Vertrag verbleibt – trotzt des belastenden Schadens – auch im Folgejahr in der bisherigen Schadenfreiheitsklasse. Das heißt, es erfolgt keine Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse.
Dies gilt ebenso bei Vollkaskoschäden.
Wird ein Schadensfall durch einen Fahrer verursacht, der unter 24 Jahre alt ist, entfällt für diesen Schaden der Rabattschutz.
Über Sinn oder Unsinn des Rabatt-Schutzes lesen Sie bitte hier [ Weiter lesen ... ]
Optional bedeutet, dass der Einschluss gegen Zusatzbeitrag erfolgen kann. Wir bieten diese Leistung nicht kostenlos an, da der zu kalkulierende Inklusiv-Beitrag andernfalls eingepreist werden müsste und somit für alle Kunden anfallen würde.
(Stand: 01.10.2021 / AKB PKW 10.2021)