Elektrofahrzeuge gut versichert

Elektrofahrzeuge

Zusatzbedingungen für Elektrofahrzeuge (ZBE)

Die Zusatzbedingungen für Elektrofahrzeuge (ZBE) gelten für Vorschläge/Verträge für PKW im Rahmen unseres Premium-Schutzes.

Versicherte Fahrzeuge

Versichert sind Fahrzeuge mit einem Zusatz zum amtlichen Kennzeichen für Elektrofahrzeuge (E-Kennzeichen nach § 4 (1) Elektromobilitätsgesetz - EmoG). Bei einer bestehenden Vollkasko-Versicherung gelten zusätzlich und beitragsfrei die erweiterten Leistungen für Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeuge.

Leistungsumfang

Der Leistungsumfang richtet sich nach dem versicherten Umfang des Hauptvertrages mit den nachfolgend beschriebenen Leistungserweiterungen/Besonderheiten.

ZBE-Schutzbriefleistungen

Kann in Folge einer nicht vorsätzlich herbeigeführten Entladung des Antriebsakkumulators die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortgesetzt werden, übernimmt der Versicherer die Kosten für das Abschleppen zur nächstgelegenen Lademöglichkeit bis zu einer Höhe von 200 Euro.

ZBE-Kaskoversicherung

Ab dem Tarif 10.2021 wurde dieses Leistungs-Paket nochmals erweitert und schließt nun die "All-Risk-Deckung" für den Antriebsakkumulator ein.

All-Risk-Deckung bedeutet, dass alles versichert ist, was nicht explizit ausgeschlossen ist. Ein Bedienfehler beim Aufladen des Akkus bzw. der daraus resultierende Schaden fällt somit unter den Versicherungsschutz.

Leistungszusammenfassung

Die wohl wichtigsten Leistungen können wir nachfolgend zusammenfassen:

  • Raub und Diebstahl von Ladekabeln, Adapter und der Wandladestation (Wall Box)
  • Durch Tierbiss verursachte Schäden an Antriebsakkumulatoren und Folgeschäden
  • Neuwertentschädigung für den Antriebsakkumulator
  • Abzug "neu für alt" erst ab dem 4. Betriebsjahr
  • Entsorgungskosten bei Totalschaden des Antriebsakkumulators
  • GAP-Deckung auch für den Antriebsakkumulator

Nicht versichert

Nicht versichert sind Schäden aufgrund von

  • gewöhnlichen Alterungsprozessen (z.B. Abnutzung bzw. Minderung der Leistung durch Zeit)
  • chemischen Reaktionen (z.B. Oxidation, Säuren oder Laugen)
  • Material-, Fabrikations- oder Konstruktionsfehlern sowie Schäden, die bereits vor Vertragsabschluss bestanden.
Unsere Ausführungen ersetzen nicht die Versicherungsbedingungen (AKB). Sie dienen lediglich der Erklärung und Erläuterung. (Stand: 01.10.2021 / AKB PKW 10.2021)