H-Kennzeichen mit Saison

H-Kennzeichen mit Saison-Zulassung

H-Kennzeichen mit Saison-Zulassung

Das Thema H-Kennzeichen mit Saisonzulassung ist aktuell in aller Munde, nachdem in der Sitzung des Bundesrates am 10.02.2017 die Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) beschlossen wurde.

Demnach können jetzt auch Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) als Saisonkennzeichen ausgeführt werden, wovon sicher viele Oldtimerbesitzer Gebrauch machen werden und dadurch auch profitieren.

Es ergeben sich Einsparungen sowohl in der Kfz-Steuer als auch beim Beitrag für die Kfz-Versicherung.

Eine zeitnahe Umsetzung durch die Zulassungsbehörden wird angenommen (nach Veröffentlichung des Verkehrsblattes in ca. 4 Wochen), so daß die neue Kennzeichen-Kombination noch in dieser Oldtimer-Saison beantragt werden kann.

Wir werden, wie schon in der Vergangenheit, bei einem Saisonkennzeichen den Beitrag pro rata temporis (prt) erheben, d.h. nur für den tatsächlichen Zulassungszeitraum.

Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Sportwagen und Luxus-Limousinen

Ob Edel-Sportwagen oder Luxus-Limousinen, ob Exoten-Versicherungen oder Premium-Cars. Hier ist nicht nur die Art der Beitragsberechnung anders, auch der Versicherungsschutz hat viele Besonderheiten zu bieten. Für weitere Informationen, Versicherungsbeispiele und Beitragsberechnungen besuchen Sie:

Deckungskarte/eVB-Nummer

Die richtige Deckungskarte/eVB-Nummer
Wenn Sie eine eVB-Nummer benötigen, machen Sie unbedingt klare Angaben zum Fahrzeug. Ihre Versicherung muß schon bei Erstellung einer Deckungskarte (heute eVB-Nummer) genau wissen, was für ein Fahrzeug eigentlich versichert werden soll. Die meisten Versicherungen werden die Aushändigung einer eVB-Nummer in diesem Moment ablehnen, da sie Ferrari, Lamborghini, Bentley und Co. nicht versichern wollen.

Portfolio Kfz-Versicherungen

Besondere Versicherungen für besondere Fahrzeuge:

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