Zulassungsunterlagen

Zulassungsunterlagen

Zulassungsunterlagen für Verkehrsamt

Welche Zulassungsunterlagen werden benötigt?

Seit Anfang des Jahres 2008 ist das elektronische Verfahren zur Zulassung von Kraftfahrzeugen eingeführt worden. Diese Neuerung erleichtert die Abwicklung zwischen Versicherungsnehmer, Versicherung und Zulassungsstelle.

Das bedeutet: Es wird keine Deckungs- oder Doppelkarte in Papierform mehr benötigt. An deren Stelle ist nun die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) getreten, die man von seinem Versicherungsunternehmen erhält.

Zulassungsunterlagen

Für den Besuch auf der Zulassungsstelle sollte man folgende Unterlagen mitführen:

  • eVB-Nummer
  • Personalausweis
  • Fahrzeugschein und –brief
  • AU-Bescheinigung

Neuerdings wird für die Abbuchung der Kfz-Steuern auch die Vorlage einer EC-Karte verlangt.

Anhand der eVB-Nummer kann der Sachbearbeiter auf der Zulassungsbehörde im System nachsehen, ob und wo das Fahrzeug versichert ist.

Weitere Informationen

Zuverlässige Informationen über die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie von Ihrer Zulassungsstelle.

In Hamburg wäre es der Landesbetrieb Verkehr (LBV).

Sportwagen und Luxus-Limousinen

Ob Edel-Sportwagen oder Luxus-Limousinen, ob Exoten-Versicherungen oder Premium-Cars. Hier ist nicht nur die Art der Beitragsberechnung anders, auch der Versicherungsschutz hat viele Besonderheiten zu bieten. Für weitere Informationen, Versicherungsbeispiele und Beitragsberechnungen besuchen Sie: