Kündigung nach dem 30.11.

Kündigung nach dem 30.11.

Kündigung nach dem 30.11.

Eine Kündiung nach dem 30.11. eines Jahres ist durchaus möglich und muss genau geprüft werden. Gerne stehen wir mit Rat und Tat an Ihrer Seite.

Kündigungstermine

Die Kündigungstermine können sehr unterschiedlich ausfallen und ein Blick in den letzten Versicherungsschein oder die letzte Rechnung ist unbedingt erforderlich.

Insgesamt können folgende Kündigungstermine auftreten:

  • Zum 01.01. eines jeden Jahres (ggf. auch bei Saison-Zulassung).
  • Zum Saison-Beginn eines jeden Jahres.
  • Zu irgendeinem Datum, auch mitten im Jahr (ggf. auch bei Saison-Zulassung).

Ein Blick in Ihre Versicherungsunterlagen ist hierbei hilfreich.

Ordentliches Kündigungsrecht

Die Kündigungsfirst beträgt in der Regel einen Monat zum Kündigungstermin (Ablauf) und Kündigungen für den 01.01. müssen also bis spätestens 30.11. beim Versicherer eingegangen sein.

Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten, die wir gerne anhand Ihrer Versicherungsunterlagen überprüfen.

Außerordentliches Kündigungsrecht

Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht, wenn sich ein Vertragsbestandteil zum Nachteil des Kunden ändert. Dies kann z.B. schon eine Regionalklassenerhöhung sein.

Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn sich der Beitrag insgesamt vermindert weil z.B. auch eine Umstufung von 35% auf 30% Beitragssatz stattfindet.

Das außerordentliche Kündigungsrecht muß innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Änderungsmitteilung zum Änderungstermin ausgeübt werden.

Für Viele sind diese Regeln sehr verwirrend und wir stehen natürlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

Sportwagen und Luxus-Limousinen

Ob Edel-Sportwagen oder Luxus-Limousinen, ob Exoten-Versicherungen oder Premium-Cars. Hier ist nicht nur die Art der Beitragsberechnung anders, auch der Versicherungsschutz hat viele Besonderheiten zu bieten. Für weitere Informationen, Versicherungsbeispiele und Beitragsberechnungen besuchen Sie: