Premium-Schutz für Ihr Fahrzeug
Erfolgte die Tarifierung nach dem Sportwagen Basis- oder Sportwagen Premium-Schutz, gelten die nachstehend aufgeführten Besonderheiten.
Premium-Schutz in der Sportwagen-Versicherung
Der namentlich zu bennende Fahrerkreis beschränkt sich auf den Versicherungsnehmer und dessen Ehe-/Lebenspartner und ggf. weitere, namentlich genannte, Personen.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung haben Sie Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
In der Kasko-Versicherung, Schutzbriefversicherung, beim Personenschutz, beim Auslandsschadenschutz und beim Fahrerschutz haben Sie Versicherungsschutz in folgenden Ländern:
Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kanarische Inseln, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien, Republik Zypern.
Eine kostenlose Ruheversicherung (z.B. für Saison-Zulassungen) besteht ab dem Tag der Zulassung bis zum Saison-Beginn.
Beispiel: Zulassung 15.12. mit Saison April - Oktober (04-10) beinhaltet die Ruhe-Versicherung ab dem 15.12. bis zum 01.04. des Folgejahres. Sie zahlen hierfür keinen gesonderten Beitrag.
Für Fahrzeuge, die bei Antragstellung einen Wiederbeschaffungswert von mehr als 400.000 Euro haben, gilt bei einem Totalschaden durch Brand oder Diebstahl an Stelle der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung zur Teilkaskoversicherung eine besondere Selbstbeteiligung in Höhe von 10% des Wiederbeschaffungswertes am Schadentag.
Haben Sie in den letzten 5 bis 6 Jahren nachweisbare Fahrerfahrung mit Sportwagen dieser Klasse gesammelt, kann sich dies durch eine Beitragsreduzierung auswirken.
Das von Ihnen gefahrene Fahrzeug muss auf Sie zugelassen und versichert gewesen sein. Der Versicherungsverlauf muss schadenfrei gewesen sein.
(Stand: 01.10.2020 / AKB PKW 10.2020)